Kosten der Betrieblichen Gesundheitsförderung sind Betriebsausgaben
Für den Gesetzgeber hat die Betriebliche Gesundheitsvorsorge einen hohen Stellenwert. Er hat eine Steuerbefreiungsvorschrift mit dem Ziel der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung erlassen.
Bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer führen die Kosten der Gesundheitsförderung zu Betriebsausgaben. Leistungen der Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden, werden lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gestellt – bis zu einem Freibetrag von 500 Euro jährlich.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit einer Maßnahme die Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V erfüllt sind. Damit fallen insbesondere Gesundheitsangebote, die im Leitfaden Prävention des GKV – Spitzenverbandes aufgeführt sind, unter die Steuerbefreiung. Dies sind beispielsweise Rückenschulen, Kurse zur Raucherentwöhnung, gesunden Ernährung oder zur Stressbewältigung. Allerdings müssen die Leistungen dem Sozialgesetzbuch V entsprechen.
- Entfaltet Steuerbefreiung Wirkung? Viele Firmen kritisieren Bürokratie. Zu kompliziert, bringt nicht viel (Update 7. Mai 2011)
- Was sind begünstigte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung meiner Mitarbeiter? Quelle: haufe.de (Update 31. März 2011)
- Weitere Informationen zum Thema Steuerfreiheit lesen Sie hier.
- Die besten Tricks der Steuerberater: Betriebliche Gesundheitsförderung (Update 25. Februar 2011)





